Von Do. 16.9. bis So. 19.9. veranstaltet der FSV auf seinem Festplatzgelände die „Stegener Herbstmess„, ein familienfreundlicher Open-Air-Hock mit kleinen Kirmesgeschäften wie Ketten/Kinderkarussels, Schieß/Wurfbuden, Schiffschaukel, Süssigkeitenstand und einem Festplatzbereich mit allabendlicher musikalischer Unterhaltung Do-Sa von 18:30-22:00 Uhr.
Donnerstagabend ist das Duo „F & M the rocking history“ am Start – zwei Gitarristen, die Euch Country & Oldtime Rock live darbieten werden. Einer der Beiden werdet Ihr sicherlich aus den vielen vergangenen PSF-Sonntagen kennen. Am Freitagabend dürft Ihr gespannt sein auf die 6-köpfige Band „Living B“ aus St. Peter, die mit legendären Acoustic Cover Songs für richtig gute Stimmung sorgen werden. Samstagabend verwöhnt Euch die Band „UNIKAT“ aus Offenburg mit „Live Musik Deluxe“.
Sonntag vormittag wird der MV Wittental zum Frühschoppen aufspielen und nachmittags gibt es ein Platzkonzert vom MV Eschbach.
Am Sa. und So. werden DRK und Freiwillige Feuerwehr ihr Können und Equipment präsentieren.
Die kleinsten Kicker der G/F-Junioren werden am Sonntagvormittag beim Spieletag der ganzen Familie zeigen, was sie schon alles gelernt haben.
- Es gelten die Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg
- Zutrittskontrolle mit Kontaktdatenerfassung, vorzugsweise per LUCA-App und Corona-Warn-App
- Auf dem Festgelände gilt die 3G-Regel :
- Impfnachweis:
Zweite Impfung (bzw. bei Johnson & Johnson die einzige Impfung) mindestens 14 Tage her.
Der Nachweis kann über einen der folgenden Punkte geführt werden:
• Digitaler Impfnachweis (CovPass, Corona-Warn-App)
• Gelber Impfausweis- Nachweis der Genesung
Eine überstandene Corona-Erkrankung, die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate her ist.
Der Nachweis kann über einen der folgenden Punkte geführt werden:
• Bescheinigung eines Arztes
• Positiver PCR-Test- Testnachweis
Ein von einer offiziellen Test-Stelle (z.B. Apotheke, Testzentrum) ausgestellter Test, der digital
oder als schriftliche Bescheinigung nachgewiesen werden kann.
Folgende Tests sind anerkannt:
• Negativer Antigen-Schnell-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf
• Negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
• Schüler mit entsprechendem Nachweis (Schülerausweis, Bescheinigung der Schule, Kopie
des Zeugnisses, Schülerfahrkarte, ggf. Altersnachweis) gelten als getestet!
• Kinder unter 6 Jahren benötigen KEINEN Test